Prüfungsausschuss
Allgemeines zum Prüfungsausschuss

Für alle Studiengänge der Fakultät Maschinenwesen wurde ein gemeinsamer Prüfungsausschuss gebildet und der Vorsitzende sowie die Mitglieder vom Fakultätsrat bestellt.
Die generelle Stellung und Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in § 9 der Prüfungsordnungen der Studiengänge geregelt.
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Die entsprechenden Dokumente sind im Modulkatalog der Hochschule einsehbar.