Für alle Studiengänge der Fakultät Maschinenwesen wurde ein gemeinsamer Prüfungsausschuss gebildet und der Vorsitzende sowie die Mitglieder vom Fakultätsrat bestellt.
Die generelle Stellung und Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in § 9 der Prüfungsordnungen der Studiengänge geregelt.
Die entsprechenden Dokumente sind im Modulkatalog der Hochschule einsehbar.