Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigtengruppen.
Er ist für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung, z.B. den Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen, die Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen und die Besetzung der Berufungskommissionen u.a.m. zuständig. Genaueres regelt § 88 im SächsHSFG.

Dem Fakultätsrat gehören an:

Studentische Vertreter

, K-MMd21
, MGb23
 

 

Gleichstellungsbeauftragte