Prüfungsorganisation

  • Anmeldung von Amts wegen
    • Mit der Einschreibung bzw. der Rückmeldung ist der Studierende zu den im Studienablauf- bzw. Prüfungsplan für das entsprechende Semester vorgesehenen Modulprüfungen (PK, PL, PM,...) einschließlich Prüfungsvorleistungen (VL, VB, VK...) von Amts wegen angemeldet.
    • Der Prüfling hat die Pflicht, vor Beginn des Prüfungszeitraumes seine Anmeldungen im Studentenportal unter "Info über angemeldete Prüfungen" zu kontrollieren.
    • Bei Unstimmigkeiten bitte mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen (telefonisch, per E-Mail, persönlich zu den Sprechzeiten).
  • Anmeldung von Amts wegen
    • Mit der Einschreibung bzw. der Rückmeldung ist der Studierende zu den im Studienablauf- bzw. Prüfungsplan für das entsprechende Semester vorgesehenen Modulprüfungen (PK, PL, PM,...) einschließlich Prüfungsvorleistungen (VL, VB, VK...) von Amts wegen angemeldet.
    • Der Prüfling hat die Pflicht, vor Beginn des Prüfungszeitraumes seine Anmeldungen im Studentenportal unter "Info über angemeldete Prüfungen" zu kontrollieren.
    • Bei Unstimmigkeiten bitte mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen (telefonisch, per E-Mail, persönlich zu den Sprechzeiten).
  • Abmeldung
    • Jeder Prüfling hat die Möglichkeit, sich bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes (Termin ist im Studienjahresablaufplan ausgewiesen) von Prüfungen oder Vorleistungen mit dem "Antrag auf Abmeldung von einer Prüfung" im Prüfungsamt abzumelden.
    • In diesem Fall ist der Prüfling automatisch zur nächsten Prüfung bzw. Wiederholungsprüfung angemeldet.
    • Bitte beachten: Nicht bestandene Modulprüfungen müssen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches erfolgreich bestanden sein.
  • Anmeldungen zu Prüfungen während Urlaubssemester/Praxissemester

    Studierende im Urlaubssemester/Praxissemester, die an Prüfungen teilnehmen möchten, melden sich spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes mit dem "Antrag auf Anmeldung" im Prüfungsamt an.

  • Anmeldung zu zusätzlichen (fakultativen) Prüfungen
    • Studierende, die zusätzlich an weiteren Prüfungen teilnehmen möchten, melden sich spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes mit dem "Antrag auf Anmeldung" im Prüfungsamt an.
    • Bei fakultativ abgelegten Modulen kann der Studierende entscheiden, ob er das Modul mit Note ausgewiesen haben möchte oder mit Testat anzeigen lässt. Hierzu ist formlos schriftlich (auch per E-Mail möglich) Mitteilung ans Prüfungsamt zu geben.
    • Bitte beachten Sie, dass nur vollständig absolvierte Module (alle Teilprüfungen und Vorleistungen bestanden) auf dem Zeugnis mit Note oder Testat aufgeführt werden können.
    • ECTS-Punkte werden nur bei Notenvergabe bescheinigt.
  • Anmeldung zum vorzeitigen Ablegen von Prüfungen (Freiversuch)
    • Jeder Studierende hat die Möglichkeit bereits vor regulärer Prüfungsanmeldung des jeweiligen Fachsemesters, Prüfungen aus höheren Fachsemestern abzulegen.
    • Der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät oder der Lehrende des Moduls kann aus Kapazitätsgründen diese Anmeldungen ablehnen.
    • Hierfür ist ebenfalls der "Antrag auf Anmeldung" bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes  im Prüfungsamt einzureichen.
    • Es ist nur ein Prüfungsversuch pro Modul möglich.
  • Rücktritt von der Prüfung aufgrund Krankheit, Kindespflege, Unfall o.ä.

    Kann der Prüfling an einer Prüfung nicht teilnehmen, so ist der "Antrag auf Anerkennung der Gründe für die Nichtteilnahme" auszufüllen und innerhalb einer Kalenderwoche :

    • für Zittauer Studiengänge- im Prüfungsamt
    • für Görlitzer Studiengänge- im Sekretariat der jeweiligen Fakultät

    einzureichen. Nachweise der Prüfungsunfähigkeit (Krankenscheine,Unfallmeldungen u.ä.) und eine amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung des Nachweises bei ausländischen Krankmeldungen sind dem Antrag beizufügen.

    Über später eingehende Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät. Hierfür ist eine formlose schriftliche Begründung der verspäteten Einreichung zusätzlich dem Antrag beizufügen und im Prüfungsamt abzugeben.

  • Antrag auf Durchführung einer zweiten Wiederholungsprüfung

    Der Antrag auf Durchführung einer zweiten Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Monats- nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im Studentenportal- im Prüfungsamt einzureichen. Verspätet bzw. nicht gestellte Anträge haben die Exmatrikulation zur Folge.

  • Zulassung zur Abschlussprüfung

    Nachdem alle lt. Prüfungsordnung vorgeschriebenen Modulprüfungen erfolgreich bestanden sind, erfolgt die Ausstellung der Zulassung zur Abschlussarbeit von Amts wegen. Das Prüfungsamt leitet die Zulassungen an die jeweiligen Fakultäten weiter. Die Überwachung der Fristen zur Themeneinreichung erfolgt durch die Fakultät.

Info

Alle notwendigen Schriftstücke und Formulare können im Ordner Formulare  abgerufen werden!