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14. März 2023

Einmalige Energiepreispauschale für Studierende – Hinweise zur Auszahlung

Immatrikulierte Studierende können ab dem 15.03. eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beantragen.

Immatrikulierte Studierende mit festem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können ab dem 15. März 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beantragen.

Grafik: BMBF

Die steigenden Energiepreise stellen eine große Belastung für Studierende dar. Hierzu ist am 21. Dezember 2022 das Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) in Kraft getreten.

Dieses Gesetz sieht die einmalige Auszahlung von 200 Euro an immatrikulierte Studierende und immatrikulierte Promovierende vor, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 ihren festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten.

Die Antragsstellung für die Auszahlung kann ab dem 15. März 2023 über das zentral bereitgestellte Internet-Portal www.einmalzahlung200.de erfolgen.

Was muss ich zur Energiepreispauschale wissen?

Hier erfährst du alles auf einem Blick, was zu tun ist, um die Einmalzahlung zu erhalten!

Welche Voraussetzungen gibt es?

Ich habe Anspruch, wenn ich zum Zeitpunkt des 01.12.2022 immatrikuliert und mein Wohnsitz oder ständiger Aufenthaltsort am 01.12.2022 in der Bundesrepublik Deutschland war.

Wie kann ich die Pauschale beantragen?

Deine Antragstellung erfolgt ab dem 15.03.2023 online über www.einmalzahlung200.de. (Alles Nähere und Wichtige zur Antragstellung findest du auch dort.)

Was brauche ich zur Antragstellung?

Als berechtigte Person bekommst du von der HSZG deine persönlichen Zugangsdaten im eCampus bereitgestellt (Den Zugangscode erhältst du direkt auf der Startseite deines E-Campus-Portals (Studierenden-Cockpit) unter dem Button "Mein Berechtigungscode für die 200 Euro Einmalzahlung". Dein PIN-Brief steht dir unter dem Menüpunkt Studienservice >> Reiter: Bescheide/Bescheinigungen als PDF-Dokument zur Verfügung.)

Hinweis: Alternativ zum PIN kann auch die eID oder das Elster-Zertifikat verwendet werden. Der Zugangscode wird immer benötigt.

Außerdem benötigst du ein BundID-Konto sowie einen digitalen Identifikationsnachweis. Das BundID-Konto kann schon vorher eingerichtet werden unter https://id.bund.de/de/registration/eID.

Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. Beginne mit der Antragstellung (Zugangscode und PIN).
  2. Weise deine Identität nach (mit dem BundID-Konto).
  3. Trage deine Kontakt- und Kontodaten in das Formular ein.
  4. Dein Antrag wird geprüft. Anschließend erhältst du einen positiven Bescheid per E-Mail. Im Anschluss erfolgt die Überweisung der Energiepauschale auf das angegebene Konto.
Bin ich für die Einmalzahlung berechtigt?

BERECHTIGT SIND:

  • am 1. Dezember 2022 immatrikuliert
  • am 1. Dezember 2022 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Berechtigt sind ebenfalls Promotionsstudierende, bereits Exmatrikulierte, Teilzeitstudierende, Erasmusstudierende, nebenberuflich Studierende
  • Ggf. sind Personen in 2 verschiedenen Rollen (z.B. Arbeitnehmer*in und Studierende*r) berechtigt

NICHT BERECHTIGT SIND:

  • Gasthörer*innen
  • Teilnehmende an Studienkollegien

ACHTUNG:

  • Jede Person darf nur einen Antrag stellen, auch wenn sie durch die Immatrikulation an zwei Hochschulen zwei Zugangscodes erhalten sollte. So haben z. B. Parallelstudierende/Nebenhörer*innen nur einmal Anspruch, aber erhalten vermutlich oftmals zwei Zugangscodes. Hier empfiehlt es sich, einen Hinweis im Anschreiben aufzunehmen.
Weitere Informationen!

Infos und Hotline für Studierende verfügbar unter einmalzahlung200.de

Foto: Annett Jähnichen
Ihre Ansprechperson
Annett Jähnichen
Dezernat Studium und Internationales
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Theodor-Körner-Allee 16
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